Team | AGB | Impressum | Datenschutzbestimmungen | Kontakt | Bilder | Twitter | Werben im FWnetz

FWNetz » Taktik und Ausbildung

Leistungsprüfung

(3 posts)
  1. Servus,

    und zwar ich habe eine Frage...

    Bevor man den Truppmann 1 macht, muss man ja eine Leistungsprüfung gemacht werden, wenn man die bestanden hat, bekommt man das Abzeichen in Bronze, MÜSSEN 2 Jahre dazwischen liegen, damit man das Abzeichen in silber machen kann?

    Oder gibt es in Abteilungen auch interne Regelungen, dass man dies früher machen kann?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Basti

    vor 6 Monate veröffentlicht #
  2. Markus Held
    Mitglied

    Also eine Kopplung der Truppmann-Ausbildung mit der Leistungsprüfung ist mir nicht bekannt und meiner Meinung nach auch Schwachsinn (lieber im TM lernen, wie Einsätze in der Realität ablaufen sollten ;)

    In Bayern müssen zwei Jahre zwischen jeder Stufe der Leistungsprüfung liegen und es besteht theoretisch keine Möglichkeit, vor dem Ablauf von 11 Jahren das letzte Abzeichen in Gold-Rot zu bekommen.
    Praktisch wird dies von den Kommandanten überprüft (zumindest bei uns führt die Landkreisführung keine Namenslisten, wer wann wo welches Abzeichen abgelegt hat) und ich will gar nicht wissen wie genau es mancherorts mit dieser Regelung genommen wird ;)

    vor 6 Monate veröffentlicht #
  3. fireman2301
    Mitglied

    Auszug aus der Bayerischen Richtlinie zur Leistungsprüfung.

    5. Ausbildungsvoraussetzungen
    5.1 Alle Teilnehmer für die Stufe 1 müssen sich mindestens in der Ausbildung zum
    Truppmann Teil 1 befinden.
    5.2 Alle Teilnehmer für die Stufe 2 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann
    Teil 1 abgeschlossen haben.
    5.3 Alle Teilnehmer ab der Stufe 3 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann
    Teil 2 abgeschlossen haben.
    5.4 Der Maschinist muss für alle Stufen die Ausbildung zum Maschinisten für
    Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben.
    5.5 Der Gruppenführer soll für alle Stufen den Gruppenführer-Lehrgang an einer
    Staatlichen Feuerwehrschule, muss jedoch mindestens die Ausbildung zum Truppführer
    abgeschlossen haben.

    8.2 Die Wartezeit zwischen den einzelnen Stufen der Leistungsprüfung beträgt
    jeweils 2 Jahre. Das Jahr der letzten Abnahme zählt unabhängig vom Zeitpunkt des
    Abnahmetages als volles Jahr. Der Monat und der Tag spielen dabei keine Rolle

    vor 4 Monate veröffentlicht #

RSS-Feed für dieses Thema

Antwort

Du musst angemeldet sein, um einen Beitrag zu schreiben.

-->
Bottom