RP Online berichtet über ein Gutachten über das Feuer im Chemiepark Worringen im März:
„Der Brand, der um Haaresbreite in einer Katastrophe gemündet wäre, wurde demnach von der Werksfeuerwehr selbst beschleunigt.“
[…]
„Ein „kurzzeitiger Wassereintrag“ in den Brandherd durch die Feuerwehr. Der habe eine „schlagartige Zündung“ des Gasgemischs „initiiert“.“
Das wird durch Bilder einer Überwachungskamera belegt.
Wie seid Ihr durch die Kommune rechtlich abgesichert?
Würde Euch als Führungskraft (in dem Beispiel könnte es den Truppführer betreffen) bei Fehlern ein Rechtsbeistand gestellt?
Wen kann man hier rechtlich belangen?
Den Strahlrohrführer selbst oder dessen Einheitenführer, also den Truppführer.
Oder dessen Einheitenführer, den Gruppenführer?
Oder doch den Einsatzleiter?
…oder den Wehrführer, oder den Leiter der Feuerwehr??
Die Frage ist: Sollte es Dich treffen – stellt Dir die Kommune z. B. einen Rechtsbeistand?