Berlin, (sc). (ots). Die Länder wollen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte besser vor tätlichen Angriffen schützen und dazu den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöhen.
Außerdem möchte der Bundesrat die im Straftatbestand enthaltenen strafverschärfenden Regelbeispiele – wie das Mitführen einer Waffe – um das Mitführen von „gefährlichen Werkzeugen“ ergänzen. Dies soll eine bestehende Strafbarkeitslücke schließen. Aus diesen Gründen hat die Vollversammlung der Länder heute einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte ist der strafrechtliche Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen aus Sicht der Länder nicht mehr ausreichend gewährleistet. So hätten die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen. Hierbei handle es sich um einen deutlichen und über Jahre anhaltenden Anstieg.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. [PM Bundesrat]
(sc). Der Deutsche Bundestag teilt mit, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (16/11338) zur Reform des Zivilschutzgesetzes vorgelegt hat (PDF).